Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse der addservice media GmbH, Otto-Volger-Straße 19, 65843 Sulzbach/Ts. (nachfolgend „CheckoutAds“) mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Partner“), sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

b. Unsere Dienstleistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen und Geschäfte, sofern diese gleichartige Natur sind. Die AGB sind jederzeit frei zugänglich und können in einem wiedergabefähigen Format gespeichert oder ausgedruckt werden (PDF-Download).

c. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn CheckoutAds ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen gelten nur, wenn CheckoutAds diesen schriftlich als Ergänzung zu den vorliegenden AGB zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn CheckoutAds in Kenntnis abweichender Bedingungen die Dienstleistung vorbehaltlos erbringt. Mündliche Nebenabreden bestehen bei Vertragsschluss nicht.

d. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sich eine Regelungslücke zeigen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

2. Vertragsgegenstand

a. Der Partner bindet die von CheckoutAds bereitgestellten Werbemittel auf den ihm zur Verfügung stehenden Internetseiten ein und stellt damit Flächen zur Lead-Generierung zur Verfügung. Den hierfür übermittelten Link darf der Partner ausschließlich für den vereinbarten Einsatzzweck verwenden.

b. Verfügt der Partner zum Zeitpunkt der Anzeige der Werbemittel von CheckoutAds über personenbezogene Daten des Bestellers, etwa, weil diese im Rahmen eines Vertragsabschlusses zwischen Besteller und Partner übermittelt wurden, stellt der Partner diese Daten so zur Verfügung, dass sie für das Vorausfüllen des Formulars innerhalb des Werbemittels von CheckoutAds genutzt werden können. Zu diesem Zweck werden folgende Daten im Browser des Bestellers hinterlegt: Anrede, Vorname, Nachname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum. Da die Daten lediglich lokal im Browser des Bestellers hinterlegt werden, erhält CheckoutAds keine personenbezogenen Daten, bevor der Besteller diese selbst im Rahmen einer Bestellung übermittelt. Zur regionalen Individualisierung des Angebots werden vorab lediglich Land und Postleitzahl an CheckoutAds übergeben. CheckoutAds behält sich das Recht vor, eingehende Leads zu prüfen und bei Nichterfüllung definierter Anforderungen abzulehnen.

c. CheckoutAds behält sich das Recht vor, eingehende Leads nicht unmittelbar anzunehmen, sondern diese zunächst zu verifizieren, etwa durch Abgleich mit Bestandsdaten, Bonitätsprüfung, Double-Opt-In-Bestätigung, Telefon-Ping oder andere geeignete Verfahren. Diese Überprüfung erfolgt in der Regel nach der Erzeugung des Leads. Leads, die nicht angenommen werden, sind nicht vergütungsfähig.

d. Das Angebot von CheckoutAds ist variabel, da es Auftraggebern häufig nur kontingentiert zur Verfügung gestellt wird. Ist ein Kontingent ausgeschöpft, stehen die betreffenden Angebote nicht mehr zur Verfügung. Sollte ein Angebot aus diesem oder anderen Gründen nicht mehr verfügbar sein, besteht seitens des Partners kein Anspruch auf dessen Bereitstellung.

e. Das Angebot von CheckoutAds kann jederzeit um neue Produktgruppen erweitert werden.

3. Vergütung

a. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweils geschlossenen Dienstleistungsvertrag mit dem Partner und versteht sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

b. Rechnungen und Gutschriften von CheckoutAds sind vom Partner sofort und ohne Abzug zahlbar.

c. Mit Zahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der Partner sämtliche für den Vertragszweck eingeräumten Nutzungsrechte an den jeweiligen Lead auf CheckoutAds, das die Abtretung annimmt. Eine weitergehende Vergütung erfolgt nicht.

d. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich rückwirkend auf Basis der von CheckoutAds erfassten Transaktionsdaten oder Traffic-Messungen.

e. Der Partner ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, sofern sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB bleibt hiervon unberührt. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von CheckoutAds anerkannt wurden.

4. Storni

a. CheckoutAds behält sich das Recht vor, eingehende Leads abzulehnen. Diese sogenannten Storni sind in diesem Fall nicht abrechnungsrelevant. Gründe für eine Ablehnung sind insbesondere: Widerruf durch den Besteller oder Auftraggeber, Nichterfüllung der Anforderungen im Rahmen der Qualitätssicherung durch CheckoutAds, fehlende DOI-Bestätigung, Generierung unter Einsatz unlauterer Mittel oder eine Generierung außerhalb des vereinbarten Ablaufs.

b. Zum Ausgleich der Storni ist CheckoutAds berechtigt, bis zu drei Monate nach Eingang der betreffenden Leads Verrechnungen vorzunehmen.

5. Laufzeit und Kündigung

a. Die Laufzeit des Vertrages ist unbefristet und beginnt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien. Eine Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich.

b. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Eine E-Mail an die jeweils benannte Kontaktperson bei CheckoutAds bzw. beim Partner genügt dem Schriftformerfordernis.

c. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6. Haftungsfreistellung

Wird eine Partei von Dritten für Handlungen haftbar gemacht, die im Rahmen der Vertragsausführung durch die jeweils andere Partei vorgenommen wurden, so verpflichten sich die Parteien, sich gegenseitig von derartigen Ansprüchen freizustellen und den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die verletzende Partei trägt zudem die nachweislich entstandenen notwendigen Aufwendungen, die der anderen Partei im Zusammenhang mit der angemessenen Verteidigung gegen solche Ansprüche entstanden sind.

7. Haftung von CheckoutAds

a. CheckoutAds haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich in folgenden Fällen: bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz; bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; sowie bei Verletzung sogenannter Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf.

b. Bei lediglich leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von CheckoutAds der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

c. Ein Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine Änderung der gesetzlichen Beweislastverteilung zum Nachteil des Partners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

8. Vertraulichkeit

a. Jede Partei behandelt die ihr von der jeweils anderen Partei überlassenen vertraulichen Unterlagen, Informationen und Muster mit der gleichen Sorgfalt wie ihre eigenen, gleichwertigen Unterlagen. Die Parteien sichern einander zu, dass ihre Mitarbeitenden sowie externen Berater zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

b. Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verlangen dies.

9. Nebenabreden

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt ist ein schriftlicher Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung maßgeblich. Zur Wahrung der Schriftform genügt eine E-Mail.

10. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

a. Erfüllungsort für sämtliche gegenseitigen Verpflichtungen ist Frankfurt am Main.

b. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

c. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, sofern der Partner Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

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